Behandlungsablauf

Wenn aus Ihrer Sicht eine Psychotherapie in Betracht kommt, dann können Sie sich bei mir telefonisch oder per Kontaktformular melden (siehe Kontakt evtl. verlinken). Sie benötigen hierzu keine Überweisung Ihres Hausarztes. Sobald ich in absehbarer Zeit einen Termin frei habe, vereinbaren wir zunächst ein Erstgespräch.

Erstgespräch: 

Im Erstgespräch (Psychotherapeutische Stunde) haben Sie die Gelegenheit, mir Ihre Situation und ihr Anliegen zu erläutern und die für Sie wichtigsten Fragen zu klären. Weiterhin erfolgt im Rahmen eines Erstgesprächs erste diagnostische Abklärung sowie Klärung des Therapiebedarfs. Wenn Ihr Anliegen bzw. Ihre Probleme eine psychische Erkrankung darstellen und einer psychotherapeutischen Behandlung bedürfen, werden im nächsten Schritt probatorische Sitzungen vereinbart.

 

Probatorische Sitzungen:

Weitere 2 bis 4 Termine sind sogenannte Probatorische Sitzungen. Diese dienen einer fundierten Diagnostik und der Therapieplanung. Außerdem haben Sie in dieser „Probezeit“ die Möglichkeit, herauszufinden, ob Sie sich mit mir als Therapeutin wohl fühlen und sich eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können. Am Ende der Probatorik stellen wir gemeinsam einen Antrag zur Kostenübernahme an Ihren Kostenträger und vereinbaren gemeinsam Ihre persönlichen Therapieziele.

Frau Schwert im Gespräch mit Patientin

Therapiedauer und Frequenz

Die Dauer einer ambulanten Psychotherapie richtet sich nach dem individuellen Behandlungsbedarf. Eine Kurzzeittherapie wird in 2 Blöcke mit jeweils 12 Sitzungen unterteilt. Die Gasamtdauer einer Kurzzeittherapie beträgt somit bis zu 24 Sitzungen.

Bei einer Langzeittherapie sind insgesamt bis zu 60 Sitzungen möglich.

Eine Akuttherapie umfasst höchstens 12 Sitzungen. Hierbei entfällt die Probatorik. 

Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel einmal pro Woche statt.