Kosten

Gesetzliche Krankenversicherung

Da es sich um eine kassenärztliche Praxis handelt, kann die Psychotherapie von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Die Kostenübernahme muss vorab bei der Krankenkasse beantragt und bewilligt werden. Die Antragstellung wird nach den probatorischen Sitzungen (die auch von der Krankenkasse übernommen werden) gemeinsam mit dem Patienten vorgenommen. Vereinbaren Sie einfach zunächst einen Ersttermin, dann wird alles Weitere besprochen. 

Private Krankenversicherung

Viele private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Die genauen Bedingungen sind von ihrem Vertrag mit der Krankenversicherung abhängen. Bitte klären Sie mit ihrer Versicherung, inwieweit die Kosten für eine Verhaltenstherapie durch eine approbierte psychologische Psychotherapeutin abgedeckt werden.

Beihilfe

Psychotherapie für Beamte ist beihilfefähig. Bis zu 5 probatorische Sitzungen werden von der Beihilfe bei Beihilfefähigkeit ohne vorherige Beantragung gewährt. Danach muss ein Antrag bei der Beihilfestelle gestellt werden, dazu ist neben dem Antrag als solcher ein ärztlicher Konsiliarbericht, sowie ein Bericht des Psychotherapeuten notwendig. Wenn der Antrag bewilligt wird, kann die verhaltenstherapeutische Behandlung im bewilligten Umfang durchgeführt werden. 

Selbstzahler

Es gibt auch die Möglichkeit, die Therapie selbst zu zahlen. Bei dieser Option wird kein Antrag bei einer Versicherung gestellt. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).